EU-weite Cybersicherheitspflicht ab 2024: Jetzt handeln!
Seit Inkrafttreten der neuen NIS2-Richtlinie steht fest: Zahlreiche Unternehmen, Verwaltungen und kritische Infrastrukturen in Deutschland sind ab sofort verpflichtet, umfangreiche IT-Sicherheitsmaßnahmen nachzuweisen. Doch was bedeutet das konkret – und wie setzt man die neuen Anforderungen effizient und rechtssicher um?
INOVACOM begleitet dich als erfahrener IT-Dienstleister Schritt für Schritt durch den gesamten Umsetzungsprozess. Von der Erstberatung bis zur technischen Umsetzung erhältst du bei uns alles aus einer Hand. VISIONEN ANWENDEN – für deine digitale Sicherheit von morgen.
Warum NIS2 unverzichtbar ist
Die NIS2-Richtlinie betrifft nicht mehr nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern alle mittleren und größeren Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz – darunter: Die Umsetzung ist gesetzlich vorgeschrieben – Verstöße können Bußgelder bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen.
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